Allergennachweis

Besonderes Kennzeichen: Allergene vorhanden...

Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien treten immer häufiger bei Kindern und Erwachsenen auf. Seit 2014 sind Hersteller von Lebensmitteln durch die Lebensmittelinformationsverordnung (kurz: LMIV) zur Kennzeichnung der 14 festgelegten Allergengruppen verpflichtet. Das gilt nicht nur für die Zutatenliste verpackter Ware, auch für den Verkauf unverpackter Ware an der Theke sind Allergeninformationen bereitzuhalten.


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Das wichtigste in Kürze:

  • Umsetzung der Allergen-Kennzeichnungspflicht gemäß LMIV
  •   alle 14 kennzeichnungspflichtigen Allergengruppen
  •   Allergenkennzeichnung auf Produktblättern, Preisschildern und Etiketten verfügbar
  •   Schnittstelle zur App am Informationsterminal für die Kunden mit Allergenfilter

BackBüro® bietet Ihnen in Sachen Allergenkennzeichnung gleich zwei Vorteile:

Dank der Schnittstellen zu weiteren BackBüro® Programm-Modulen können Allergene, die in den Zutaten einer Rezeptur enthalten sind, auf die Etiketten und Produktinfomationsblätter automatisch übernommen werden.

Auch um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung (Mindestschriftgröße, Fettdruck) kümmert sich unsere Software von selbst.

Und absolut clever: Die Schnittstelle zur BackBüro® mobil Verkaufsunterstützung ermöglicht Ihnen, Ihren Kunden und Mitarbeitern ein Informationsterminal zur Verfügung zu stellen, auf dem alle Verkaufsprodukte mit ihren Allergenen abrufbar sind. Über einen intelligenten Filter können Ihre Kunden selbst nachschauen, welche Produkte sie aus Ihrem Sortiment essen können.

 


Wissen, was drin ist

Die automatische Übernahme der Allergen-Informationen in die Produktdatenblätter und Etiketten versetzt Ihr Verkaufspersonal in die Lage, dem Kunden gesicherte Informationen über die enthaltenen Allergene einer Backware zu geben.